Kündigung eines Arbeitsvertrags in Kaarst

Kompetenz & Vertrauen - Ihre Kanzlei für starke Rechtsvertretung

Erfahrene Anwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte können Ihnen ein Gefühl der Sicherheit geben, während Ihr Fall verhandelt wird. Wir geben Ihnen in einer Vielzahl von Rechtsgebieten genau diese Sicherheit. Sie können sicher sein, dass Sie die bestmögliche Rechtsvertretung für Ihren Fall in Anspruch nehmen.

Mietrecht in Neuss

Wir unterstützen Sie im komplexen Mietrecht mit dem Fokus auf die Region Neuss. Jede kleine aktuelle Änderung ist uns bekannt und Sie werden sofort in Kenntnis gesetzt. Mit uns passieren Mietern und Vermietern keine Fehler oder Versäumnisse mehr.

Seit vielen Jahren sind wir ein starker Partner in vielen Themen:

  • Mietmängel
  • Kündigung
  • Nebenkosten
  • Mieterhöhungen
  • Modernisierung
  • Schönheitsreparaturen
  • Mietkaution
  • Untervermietung
  • Zulässiger Mietgebrauch
  • Wage in Kanzlei von Rechtsanwalt

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  • Scheidung

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Familienrecht

Beim Familienrecht schöpfen wir nicht nur aus einer langjährigen Erfahrung und berücksichtigen die neueste Rechtssprechung, wir berücksichtigen auch übergreifend die Zusammenhänge im Steuer-, Arbeits-, Erb- und Mietrecht. Gemeinsam klären wir mit Ihnen alle Fragen, die auftreten und erarbeiten mit Ihnen die bestmögliche Lösung.

Gerne beraten und betreuen wir Sie in vielen familienrechtlichen Fragen bei zum Beispiel folgenden Fällen:

  • Trennung
  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Hausratsteilung
  • Wohnungszuweisung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht in Neuss
  • Gewaltschutz
  • Eheverträge
  • Partnerverträge

Betreuungsrecht

Im Bereich des Betreuungsrechts ist die Beratung und Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in vielfältiger Hinsicht hilfreich und nützlich. So können Sie heute bestimmen, was später geschehen soll.

Erstellen Sie mit uns stichfeste Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und erhalten Sicherheit für die Zukunft. Informieren Sie sich bei uns auch über das Thema Sterbehilfe und die Wirksamkeit von Betreuungsverfügungen.

Bei dem Aufsetzen eines Dokumentes beachten wir:

  • Die Auswahl eines geeigneten Bevollmächtigten,
  • die Einhaltung von Formvorschriften und
  • Inhaltliche Ausgestaltung zu den verschiedenen Sach- und Lebensbereichen, wie zum Beispiel:
  1. Vermögenssorge,
  2. Gesundheitsfürsorge,
  3. Wohnungsauflösung und
  4. Heimplatzangelegenheiten.


Alle diese Aspekte sind für ein vorausschauend selbstbestimmtes Leben wichtig, für den Fall, dass sich Ihre Situation krankheitsbedingt wandelt.


  • Abschied von Anwalt und Mandanten

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  • Notizen im Gericht

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Was bedeutet gesetzliche Betreuung? 

Die rechtlichen Rahmenvorschriften einer gesetzlichen Betreuung ergeben sich aus den § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Danach wird eine gesetzliche Betreuung dann angeordnet, wenn bei dem Betroffenen teilweise oder vollständig zumindest eine vorübergehende krankheitsbedingte Unfähigkeit vorliegt, persönlichen Aufgabenkreise nicht mehr verantwortlich wahrnehmen zu können und gerade keine entsprechende wirksame Bevollmächtigung vorliegt. Die gesetzliche Betreuung ist subsidiär.

 

Im Rahmen der gesetzlichen Betreuung ist anwaltlicher Rat unter anderem im Hinblick auf die Überprüfung der medizinischen Gutachten zur Notwendigkeit der gerichtlichen Betreuungsanordnung gefragt.

Strafrecht

Als unseren Mandanten vertreten wir Sie in jedem Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Mit unserer Erfahrung vertreten wir Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Ihnen Gerechtigkeit widerfährt.

Sprechen Sie uns auf Ihren Sachverhalt an:

  • Strafverteidigung
  • Steuerstrafrecht
  • Selbstanzeige
  • Haftsachen
  • Haftprüfungsverfahren
  • Untersuchungshaft
  • Verkehrsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Pflichtverteidigung
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Berufungsverfahren und Revision
  • Anwältin

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  • Arbeitsrechtsrechtliche Angelegenheiten werden geklärt. Zu sehen, sind zwei Personen und Unterlagen auf einem Tisch

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Arbeitsrecht – erfahrene Beratung zu Arbeitsvertrag & Kündigung eines Arbeitsvertrags in Kaarst

Das Arbeitsrecht verändert sich ständig – insbesondere bei Fragen rund um den Arbeitsvertrag oder die Kündigung eines Arbeitsvertrags. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kaarst ist eine fundierte Beratung durch eine fachkundige Kanzlei wie Peter W. Kallen + Karen Roth Rechtsanwälte essenziell, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Pflichten zu verstehen.

Wir beraten Sie umfassend, wenn es um den Abschluss, die Umsetzung oder die Beendigung eines 
Arbeitsvertrags geht. Die Formulierung des Arbeitsvertrags beeinflusst entscheidende Aspekte wie Kündigungsfristen, Pflichten und Ansprüche. Sollte es zur Kündigung eines Arbeitsvertrags kommen, sei es durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, sind viele rechtliche Fallstricke zu beachten – wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Als starker Partner an Ihrer Seite kennen wir nicht nur die entscheidenden Details, sondern entwickeln für Sie stets die optimale, wirtschaftlich ausgerichtete Lösung im Arbeitsrecht. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die für Sie beste Strategie zu erarbeiten.


Seit vielen Jahren vertreten wir Mandanten in Kaarst und Umgebung in folgenden Kernbereichen:

  • Erstellung, Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen – damit Rechte und Pflichten klar definiert sind.
  • Ordnungsgemäße Kündigung eines Arbeitsvertrags, sei es ordentlich oder außerordentlich, inklusive aller Fristen und gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Änderungskündigungen, Aufhebungsverträge und alternative Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Überprüfung von Arbeitszeugnissen, Abmahnungen und Versetzungen.


Als Ihre Anwälte in Kaarst legen wir großen Wert darauf, dass nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Aspekte berücksichtigt werden. Unsere Erfahrung zeigt: Eine wirksame Kündigung eines Arbeitsvertrags erfordert genaue Kenntnis der gesetzlichen Fristen und des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Ein Verstoß gegen Formvorschriften oder eine übersehene Frist kann schwerwiegende Folgen haben.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wie ein Arbeitsvertrag rechtssicher gestaltet werden muss, damit Kündigungen wirksam sind und Streitigkeiten vermieden werden. Arbeitnehmer müssen wissen, dass sie im Fall einer Kündigung auch Rechte geltend machen können – z. B. in Bezug auf Abfindung, Resturlaub oder fehlerhafte Kündigungsgründe.


Darüber hinaus stehen wir Ihnen in Kaarst bei speziellen Rechtsgebieten zur Verfügung:

Jagd‑ und Waffenrecht, insbesondere wenn Konflikte mit arbeitsvertraglichen und waffenrechtlichen Vorschriften zusammentreffen. Kanzleiinhaber Peter Kallen bringt hier jahrzehntelange praktische Erfahrung ein und wirkt in Verbänden mit, z. B. im Landesjagdverband NRW.


Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der entweder der Arbeitsvertrag gestaltet oder geprüft werden muss, oder wenn Sie mit der Kündigung eines Arbeitsvertrags konfrontiert sind, laden wir Sie ein: Setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung. In vielen Fällen lassen sich Konflikte bereits durch rechtzeitige Beratung und präzise Vertragsformulierungen vermeiden.


Peter W. Kallen + Karen Roth Rechtsanwälte in Kaarst sind Ihr vertrauensvoller Partner in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Von der Gestaltung des Arbeitsvertrags über die Abwicklung der Kündigung eines Arbeitsvertrags bis zum Verfahren vor Gericht – wir begleiten Sie zuverlässig und kompetent.

  • Anwalt macht Notizen

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Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsvertrag und zur Kündigung in Kaarst

  • 1. Was sollte in einem Arbeitsvertrag unbedingt enthalten sein?

    Ein Arbeitsvertrag sollte klare Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen und Tätigkeitsbeschreibung enthalten. Unsere Kanzlei in Kaarst prüft und erstellt Arbeitsverträge individuell und rechtssicher.

  • 2. Wann ist eine Kündigung eines Arbeitsvertrags unwirksam?

    Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn z. B. die Schriftform fehlt, Fristen nicht eingehalten wurden oder kein Kündigungsgrund vorliegt – besonders im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes. Wir prüfen Ihre Kündigung und vertreten Ihre Interessen.

  • 3. Welche Fristen gelten für die Kündigung eines Arbeitsvertrags?

    Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach § 622 BGB. In Arbeitsverträgen können auch längere Fristen vereinbart werden. Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Kaarst zur für Sie geltenden Frist.

  • 4. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung?

    Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen, etwa bei betriebsbedingter Kündigung oder im Sozialplan. In vielen Fällen kann eine Abfindung aber verhandelt werden – wir unterstützen Sie dabei.

  • 5. Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

    Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt – von der Klageeinreichung bis zur Verhandlung.

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